Was im deutschen Luftraum gilt.
Fünf Themenblöcke, die bei fast jeder Meldung eine Rolle spielen — mit Quelle und Prüfdatum. Rechtsgrundlage ist die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 in Verbindung mit der deutschen Luftverkehrs-Ordnung.
01FlugverbotszonenFlughäfen, Kraftwerke, Justizanlagen: Betriebsverbot oder Genehmigungspflicht.
Geografische UAS-Gebiete werden in Deutschland zentral veröffentlicht. Rund um Flughäfen und Flugplätze bestehen Schutzbereiche, in denen der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge grundsätzlich untersagt ist oder eine Erlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde bzw. der Flugverkehrskontrolle voraussetzt. Wer in einem solchen Bereich eine Drohne beobachtet, sollte den Ort möglichst genau angeben — diese Meldungen werden bevorzugt bearbeitet.
02FlughöhenOffene Kategorie: grundsätzlich maximal 120 Meter über Grund.
Die offene Kategorie nach EU-Durchführungsverordnung 2019/947 begrenzt den Betrieb auf 120 m über der Erd- oder Wasseroberfläche und verlangt ständigen Sichtkontakt zum Fluggerät. Höher fliegende oder außer Sichtweite betriebene Drohnen brauchen eine Betriebsgenehmigung. Schätzungen zur Flughöhe sind für die Prüfung wertvoll, auch wenn sie ungenau sind — geben Sie lieber eine Spanne an.
03MenschenansammlungenÜberflug in der offenen Kategorie nicht zulässig — hohe Priorität in der Prüfung.
Über Menschenansammlungen darf in der offenen Kategorie nicht geflogen werden; je nach Unterkategorie sind zudem Mindestabstände zu unbeteiligten Personen einzuhalten. Sichtungen über Volksfesten, Demonstrationen, Stadien oder Weihnachtsmärkten werden deshalb in den ersten zwölf Stunden nach der Sichtung mit hoher Priorität geführt. Später gemeldete Sichtungen laufen im gewöhnlichen Verfahren. Bei akuter Gefahr wählen Sie bitte den Notruf 110 — diese Plattform ist keine Alarmierungsstelle.
04PrivatsphäreAufnahmen von Personen und Grundstücken berühren Persönlichkeitsrechte.
Aufnahmen, die Personen, Wohnungen oder umfriedete Grundstücke erkennbar zeigen, können Persönlichkeitsrechte verletzen; der höchstpersönliche Lebensbereich ist zusätzlich strafrechtlich geschützt. Für Betroffene ist bei fortgesetzter Beobachtung neben der Meldung hier der Weg über die Polizei und gegebenenfalls die Datenschutzaufsicht der richtige.
05Kritische InfrastrukturAnlagen sind regelmäßig durch geografische UAS-Gebiete geschützt.
Anlagen der kritischen Infrastruktur sind regelmäßig durch geografische UAS-Gebiete geschützt. Beobachtungen in diesem Umfeld werden in der Leitstelle mit der Kategorie Kritische Infrastruktur geführt, erhalten mindestens die Priorität Hoch und werden mit den Betreibern und der Luftaufsicht abgeglichen. Im öffentlichen Lagebild erscheinen sie wie jede andere Meldung — einzeln, aber auf das Kilometerraster anonymisiert.
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und die Auskünfte der zuständigen Behörden.